Anstehende Erweiterung in der ZV-Statistik

Mit Verordnung der Europäischen Zentralbank vom 01.12.2020 wird die Zahlungsverkehrsstatistik geändert. Die Änderungen sind wirksam ab dem Jahr 2022. Die Deutsche Bundesbank wird im Laufe des aktuellen Jahres noch entsprechende Details veröffentlichen.

Bereits heute gilt es, sich mit den anstehenden Änderungen zu befassen und entsprechende Auswirkungen auf das eigene Institut abzuleiten.

Gerne unterstützen Sie die GEVA Spezialisten bei der Analyse und bieten Ihnen auch die GEVA Lösung für Ihre ZV-Statistik an.

Ihr GEVA Group Team