CESOP-Richtlinie: Keine Meldepflicht für konzerninterne Zahlungen

Banken und Zahlungsdienstleister in der Europäischen Union sind ab 2024 dazu verpflichtet, umfangreiche Daten aus dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu melden. Diese, in einer zentralen europäischen Datenbank, dem Central Electronic System of Payment Information (CESOP) zusammengeführten Daten, sollen den europäischen und nationalen Behörden dazu dienen, den Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr einzudämmen.

Konzerninterne Zahlungen sind von der Meldepflicht zur Vermeidung von Mehrwertsteuerbetrug ausgenommen. Die Europäische Kommission beantwortet diese Frage nun in den Frequently Asked Questions zur CESOP-Richtlinie. Demnach sind Inhouse Banken nicht im „scope“ (siehe 2.2.6 der FAQ).

Ihr Norbert Hambloch von der GEVA Group