SWIFT Universal Confirmation

SWIFT erweitert die Transparenz im Zahlungsverkehr. Die Vorteile der Nachverfolgung und Bestätigung von Zahlungen gewährt mehr Sicherheit und begünstigt die Nachverfolgung von Zahlungsströmen.

Wir fassen zusammen, was sich ändern wird.

Ziel ist es, auch den „nicht gpi-Banken“ die Möglichkeit zu geben den Status ihrer Kundenzahlung zu tracken. Voraussetzung dafür ist, dass alle Empfängerbanken, die die Buchung auf dem Empfängerkonto (Kunde) vornehmen, eine Meldung abgeben, sobald der Betrag auf dem Kundenkonto gebucht wurde.  

Seit November 2019 kann dieser Service bereits genutzt werden. Ab November 2020 ist es verpflichtend für die Nachrichtentypen MT103, MT103 STP und MT103 REMIT eine Buchungsbestätigung oder Reject-Meldungen per MT199 zu melden. Für die Nachrichtenverfolgung wird die im Jahr 2018 als Pflicht eingeführte UETR im Header3 genutzt. 

Als non-gpi Customer muss eine zwischengeschaltete Bank keine Meldung generieren. Ausnahme: Wird die Transaktion nicht im FIN-Netzwerk weitergeleitet, muss eine entsprechende „Abmeldung“ erfolgen, oder die Transaktion wird zurückgegeben. 

Die Bestätigungen müssen innerhalb von 2 Werktagen nach dem in Feld 32A angegebenem Valutadatum erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestätigung immer so schnell wie möglich erfolgen sollte. 

Die Rückmeldung kann direkt im GUI (Basic Tracker) erfolgen. Da die Eingaben manuell erfolgen, ist diese Lösung nur für Banken mit einer kleinen Anzahl von Transaktionen sinnvoll.  

Andernfalls kann eine Rückmeldung per MT199 erfolgen. Seit 17. November 2019 ist es erlaubt, die strukturierte MT199 an den BIC TRCKCHZZ ohne Belegung des Feldes 111 (gpi service type identifier) im Header3 zu senden. Da es sich um eine strukturierte MT199 handelt wird eine maschinelle Erstellung empfohlen. 

Gerne stehen wir Ihnen unterstützend bei Ihrem Projekt zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Ihr GEVA Group Team